Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Zuschreibungen nach § 208 Abs 1 HGB

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Vorausetzungen eine Zuschreibung nach § 208 HGB zu erfolgen hat.

Beispiel und Frage

Die U-GmbH besitzt seit vielen Jahren eine zum Betriebsvermögen zählende unbebaute Liegenschaft. Diese zum Teil als Bauland, zum Teil als Grünland gewidmete Liegenschaft wurde vor 10 Jahren außerplanmäßig abgeschrieben aufgrund der Errichtung einer Schnellstraße in unmittelbarer Nähe der Liegenschaft. Im Jahr 2005 wurde seitens der Gemeinde eine Änderung des Flächenwidmungsplanes vorgenommen und die gesamte Liegenschaft ist Gewerbegebiet, wodurch sich der Wert der Liegenschaft aufgrund der verkehrsgünstigen Lage schlagartig erhöht hat.

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Artikel-Nr.
RWZ 2005/87

27.10.2005
Heft 10/2005
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.