Buchhaltung und Bilanzierung

Zuschreibungspflicht und Wertbeibehaltungswahlrecht gem. § 208 HGB

Christoph Urtz

Das EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz hat für Anlage- und Umlaufvermögen in § 208 Abs. 1 HGB eine Zuschreibungspflicht normiert. Um steuerliche Belastungen zu vermeiden, kann allerdings von dieser Zuschreibung gem. § 208 Abs. 2 HGB abgesehen werden. Der Umfang des Wertbeibehaltungswahlrechts gem. § 208 Abs. 2 HGB wird in diesem Beitrag anhand eines praktischen Beispiels für abnutzbares Anlagevermögen untersucht.

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Artikel-Nr.
RWZ 1997, 44

20.02.1997
Heft 2/1997
Autor/in
Christoph Urtz

Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz, LL.M. (U.S. Law) ist Professor (Lehrstuhlinhaber) für Finanzrecht an der Universität Salzburg und Rechtsanwalt. Er berät in den Bereichen nationales und internationales Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, Besteuerung von Immobilien und Besteuerung von private clients; er vertritt in Verfahren vor den Abgabenbehörden, vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof sowie in Finanzstrafverfahren.