Aufgrund diverser Änderungen im Bereich des § 53b ASVG und einiger Änderungen aus formalen Gründen wurde die Entgeltfortzahlungs-Zuschussverordnung zwecks besserer Übersichtlichkeit neu erlassen und mit einem neuen Kurztitel (EFZ-DV-VO) versehen (BGBl II 2018/146). Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen:
Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf die Differenzvergütung, die mit dem 2. SVÄG 2013, BGBl I 2013/139, eingeführt wurde und DG gebührt, die Entgeltfortzahlung aufgrund eines Unfalls zu leisten haben, der bei einer Freiwilligentätigkeit des DN stattgefunden hat.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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