Der Beitrag behandelt die bilanzielle Erfassung eines Geldzuschusses aus Sicht des Zuschussgebers.
Unternehmen U besitzt die Rechte an bestimmten Kino- und Fernsehfilmen. U räumt einem anderen Unternehmen X über einen Zeitraum von 10 Jahren gegen entsprechendes fixes, aber auch teilweise gewinnabhängiges Entgelt das Recht auf alleinigen Vertrieb, Vermarktung, Vervielfältigung usw dieser Filme ein. Im Rahmen dieses Lizenzvertrages wird auch vereinbart, dass U dem X einen Betrag von 100 leistet für die Bewerbung und sonstige Durchführung verkaufsfördernder Maßnahmen betreffend die mit dem Lizenzvertrag eingeräumten Filmrechte. Eine ausdrückliche Rückzahlung dieses Betrages von 100 ist vertraglich nicht vorgesehen, aus den Kalkulationen und Vereinbarungen des gesamten Lizenzvertrages ergibt sich aber, dass jedenfalls dieser Betrag wieder spätestens am Ende des 10-jährigen Lizenzzeitraums an die U zurückgeflossen sein wird. Fraglich ist die bilanzrechtliche Behandlung dieses Betrages von 100 insb aus Sicht des Unternehmens U.
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