Buchhaltung und Bilanzierung / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

Zwei praktische Fälle zur Rechnungsabgrenzung

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Beispiel 1:

Eine Bank übernimmt am Beginn des Wirtschaftsjahres gegen Bezahlung eines Einmalbetrages von 1.000 eine sog. Ausbietungsgarantie, wodurch sie für einen Zeitraum von fünf Jahren dafür haftet, dass der Garantiebesteller seinen Verpflichtungen nachkommt, andernfalls sie im Falle einer Exekution dafür sorgt, dass der durch die Garantie Begünstigte keinen Ausfall erleidet.

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Artikel-Nr.
RWZ 1996, 205

20.07.1996
Heft 7/1996
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.