Beispiel 1:
Eine Bank übernimmt am Beginn des Wirtschaftsjahres gegen Bezahlung eines Einmalbetrages von 1.000 eine sog. Ausbietungsgarantie, wodurch sie für einen Zeitraum von fünf Jahren dafür haftet, dass der Garantiebesteller seinen Verpflichtungen nachkommt, andernfalls sie im Falle einer Exekution dafür sorgt, dass der durch die Garantie Begünstigte keinen Ausfall erleidet.
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