Im März 2013 hat der Beirat für Rechnungslegung und Abschlussprüfung (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee, AFRAC) mit einer Enthaltung eine Stellungnahme "Die Aufstellung von IFRS-Konzernabschlüssen nach § 245a UGB" beschlossen. Die zu deren Vorbereitung von der AFRAC-Arbeitsgruppe "International Financial Reporting" eingesetzte Subarbeitsgruppe hat der Verfasser geleitet. Entsprechend der informellen Regelung, den Due Process der Entwicklung einer Stellungnahme nicht durch einschlägige Publikationen zu beeinflussen, wird der vorliegende Beitrag erst im Nachhinein veröffentlicht. Die Stellungnahme stimmt damit sehr weitgehend überein. Die wesentlichen Inhalte der geplanten Stellungnahme hat der Verfasser im Rahmen der Veranstaltung "AFRAC 2012" am 29. 11. 2012 im Bundesministerium für Justiz in Wien vorgetragen.
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