Gesellschafts- und Steuerrecht

Zweifelsfragen zum EU-MPfG (Teil 2): Meldeverpflichtung - wer hat wann, was zu melden?

Mag. Dr. Richard Jerabek / Christine Schellander, MSc / Nikolaus Neubauer, MSc.

Das EU-Meldepflichtgesetz, die österreichische Umsetzung der DAC 6, wurde am 22. 10. 2019 im BGBl veröffentlicht und tritt mit 1. 7. 2020 in Kraft. Auf Basis des Gesetzes ergeben sich einige Zweifelsfragen, vor allem auch im Bezug darauf, wann die Meldung zu erfolgen hat, welche Informationen gemeldet werden müssen und wer die Meldepflicht zu erfüllen hat. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Zweifelsfragen und deren mögliche Auslegung.

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Artikel-Nr.
RWZ 2020/9

28.02.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Richard Jerabek

Mag. Dr. Richard Jerabek ist Partner bei einer international tätigen Steuerberatungskanzlei in Wien und dort hauptverantwortlich für den Bereich internationale Unternehmensbesteuerung & Tax Policy.

Christine Schellander

Christine Schellander, MSc ist Senior Manager bei einer international tätigen Steuerberatungskanzlei in Wien.

Nikolaus Neubauer, MSc ist Manager bei einer international tätigen Steuerberatungskanzlei in Wien.