Gesellschafts- und Steuerrecht

Zweifelsfragen zur Anwendung von § 229 Abs 4 bis 7 UGB über die gebundenen Rücklagen auf die "verdeckte Kapitalgesellschaft"

RA Dr. Mag. Thomas Wenger

Bergmann spricht sich in seinem Beitrag in diesem Heft auf Seite 169 ff dafür aus, dass die durch das AktRÄG 2009 von § 130 AktG und § 23 GmbHG in die Abs 4 bis 7 von § 229 UGB "verschobenen" Bestimmungen über die Dotierung gebundener Rücklagen auch für "verdeckte Kapitalgesellschaften" (Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter) gelten. Hier soll aufgezeigt werden, dass gute Argumente gegen das Ergebnis von Bergmann sprechen bzw dass die Anwendung der Regeln über die gebundenen Rücklagen auf die "verdeckte Kapitalgesellschaft" zu zahlreichen Zweifelsfragen führen würde.

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Artikel-Nr.
RWZ 2010/43

29.06.2010
Heft 6/2010
Autor/in
Thomas Wenger

Mag. (rer.soc.oec.) Dr. (iur.) Thomas Wenger ist Rechtsanwalt und seit 1994 Partner bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Umgründungen und Mergers & Acquisitions. Er ist seit 1999 Mitherausgeber der Zeitschrift RWZ Recht, Rechnungswesen und Autor zahlreicher Publikationen, vor allem auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.