Artikelrundschau Dezember 2016 - Teil 2 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Zweifelsfragen zur Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung (Moser, SWK 35-36/2016, S. 1548)

Bearbeiter: Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Mit dem GesRÄG 2013 sei die Verpflichtung zur unverzüglichen Einberufung einer ao Generalversammlung bei Unterschreitung der Eigenmittelquote sowie Überschreitung der fiktiven Schuldentilgungsdauer normiert worden. Die Schuldentilgungsdauer knüpfe an G&V-Positionen an, die zu Bilanzpositionen in Verhältnis gesetzt würden. Unterjährig könnten sich dadurch Fragestellungen hinsichtlich der Berechnung ergeben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/163

08.03.2017
Heft 4/2017