(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 17. 9. 2008)
Unter einer Rückdeckungsversicherung versteht man eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, die ein Unternehmen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen oder ähnlichen Verpflichtungen (im Folgenden kurz "Pensionsverpflichtungen" genannt) als Versicherungsnehmer abschließt und bei der es Begünstigter aus dem Vertrag ist. Der Abschluss der Versicherung ändert nichts an der Verpflichtung des Unternehmens aufgrund der Pensionszusage oder der Zusage einer ähnlichen finanziellen Zuwendung (im Folgenden kurz "Pensionszusage" genannt) an den Berechtigten (idR ein Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter des Unternehmens), an diesen und allenfalls seine Hinterbliebenen Pensions- oder ähnliche Zahlungen (im Folgenden kurz "Pensionszahlungen" genannt) zu leisten.
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