Die relevanten gesetzlichen Bestimmungen für die Aufstellung, prüferische Durchsicht und Veröffentlichung von Halbjahresfinanzberichten börsenotierter Unternehmen sind in § 87 BörseG enthalten. Gemäß diesen Bestimmungen umfasst der Halbjahresfinanzbericht:
einen verkürzten Abschluss;einen Halbjahreslagebericht;Erklärungen, in denen die gesetzlichen Vertreter des Emittenten unter Angabe ihres Namens und ihrer Stellung versichern,Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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