Der Mittelstand gilt in Deutschland wie in Österreich als "publizitätsscheu". Im Zuge der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben haben sich allerdings die Offenlegungsvorschriften in beiden Ländern unlängst geändert. Vor diesem Hintergrund befasst sich der Beitrag mit den Pflichten und Verfahren der Offenlegung, der Sanktionsbewährung und den Möglichkeiten des elektronischen Zugriffs auf offengelegte Daten durch Informationssuchende.
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