(verabschiedet in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision vom 10. 12. 2008 als Fachgutachten KWT PG10)
Dieses Fachgutachten gilt sowohl für die Prüfung des Lageberichts als auch für die Prüfung des Konzernlageberichts.1)
Die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht ergeben sich aus § 243 UGB; darüber hinaus sind für kapitalmarktorientierte Gesellschaften die Bestimmungen des § 243a UGB zu beachten. Die im Abschn 3.7.2. enthaltenen Ausführungen beziehen sich auf die durch das URÄG 2008 neu eingeführten Bestimmungen des § 243a Abs 2 UGB. Diese Bestimmungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2008 beginnen. Den Konzernlagebericht regelt § 267 UGB.
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