Die Schlussanträge des Generalanwalts Maduro in der Rs Cartesio deuten auf einen Wandel der Rechtsprechung des EuGH zur Sitzverlegung einer Gesellschaft in einem sog "Wegzugsfall". Der EuGH hat sich aber den Schlussanträgen des Generalanwalts nicht angeschlossen, sondern seine, in der Rs Daily Mail festgelegte, Meinung aufrechterhalten.
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