Das AFRAC veröffentlicht den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Anhangangaben zu Geschäften der Gesellschaft mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gem § 237 Z 8b UGB". Die Arbeitsgruppe des AFRAC hat sich unter der Leitung von Mag. Erich Kandler mit dieser Bestimmung des URÄG 2008 befasst. Die Arbeitsgruppe weist insb auf die Aussagen zu der Angabepflicht von Vorjahreszahlen (Tz 26) hin. Dies ist eine über den konkreten Fall hinausgehende Aussage, zu der unterschiedliche Standpunkte vertreten werden.
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