Die RL 2008/8/EG bringt eine grundlegende Änderung der derzeit geltenden Leistungsortregelungen für Dienstleistungen. Die EU verwirklicht damit im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr weitgehend den Grundsatz der Besteuerung am Verbrauchsort und beseitigt damit durch das Steuersatzgefälle verursachte Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten.
Am 12. 2. 2008 hat der Rat der EU als Teil des so genannten Mehrwertsteuerpakets die RL 2008/8/EG 1 verabschiedet, die zahlreiche Änderungen der bestehenden Leistungsortregelungen für Dienstleistungen mit sich bringt. Diese treten überwiegend mit 1. 1. 2010 in Kraft und lösen einen erheblichen Anpassungsbedarf der in § 3a und Art 3a UStG 1994 normierten Ortsbestimmungen für sonstige Leistungen aus.
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