Teil 2: Der Sanierungstatbestand des Körperschaftsteuer-/Umgründungssteuergesetzes - Privileg für Unternehmenssanierungen
Sanierung ist derzeit als Schlagwort in aller Munde - aus steuerlichem Gesichtspunkt können Redimensionierungen aufgrund der Verwirklichung des Mantelkauftatbestandes des § 8 Abs 4 Z 2 KStG dazu führen, dass Verlustvorträge verloren gehen. Damit einher geht aber auch eine teilweise Vereitelung des Sanierungserfolges. Fallen Verlustvorträge im Zuge der Sanierung weg, kommt es nach dem Greifen der Sanierungsmaßnahmen zu einer (zahlungswirksamen) steuerlichen Mehrbelastung. In den IFRS schlägt der Wegfall von Verlustvorträgen aufgrund der Aktivierungspflicht sofort in dem Maße durch, als Verlustvorträge in der Vergangenheit aktivseitig angesetzt wurden. Der Sanierungstatbestand des § 8 Abs 4 Z 2 KStG bzw des § 4 Z 2 UmgrStG gewährt unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahme vom Mantelkauftatbestand und soll in diesem Artikel ausführlich beleuchtet werden. Der Rationalisierungstatbestand des § 4 Z 2 UmgrStG wurde bereits in Heft 6/2009 ausführlich dargestellt.
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