Rechnungswesen

Die neuen Ergänzungskapitalbestimmungen für Banken

Dr. David Grünberger, CPA

Mit der "Prozyklizitätsnovelle" wurde die Vergütung von Ergänzungskapital neu geregelt. Die geringfügige Änderung hat teilweise unvermutete Folgen und wirft Fragen auf, die im Beitrag erläutert werden.

Nach früherer Rechtslage durften Zinsen für Ergänzungskapital nur ausbezahlt werden, "soweit sie im Jahresüberschuss (vor Rücklagenbewegung) gedeckt sind." Nach neuer Rechtslage dürfen Zinsen ausbezahlt werden, "soweit sie in den ausschüttungsfähigen Gewinnen gedeckt sind" (§ 23 Abs 7 Z 2). Damit wurde ein langjähriger Wunsch der Kreditwirtschaft umgesetzt, das Kuponausfallsrisiko zu vermindern und die Vermarktbarkeit des Instruments zu fördern. Viele Kreditinstitute mussten nämlich im Jahr 2008 Jahresfehlbeträge hinnehmen, konnten aber dennoch Bilanzgewinne ausweisen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2010/12

23.02.2010
Heft 2/2010
Autor/in
David Grünberger

Dr. David Grünberger, CPA leitet die Sektion Aufsichtspolitik und Rechnungslegung in der Europäischen Zentralbank in Frankfurt a.M. Seine Sektion koordiniert die inhaltliche Ausrichtung der Bankenaufsicht in der Eurozone. Als Mitglied des IFRS Advisory Council berät er das IASB und das ISSB beim Standardsetting, ferner ist er Mitglied der Accounting-Arbeitsgruppen im Baseler Ausschuss.