Nun liegt die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2011 (ARD 6148/3/2011) vor. Darin ist vorgesehen, dass die mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 2010/111, geschaffene befristete Übergangsregelung in § 3 Abs 1 Z 10 EStG ab dem Kalenderjahr 2012 durch eine unions- und verfassungsrechtskonforme Dauerregelung abgelöst wird.
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