Seit dem 1. 6. 2012 sind die beiden neuen EU-Verordnungen VO (EG) 883/2004 und VO (EG) 987/2009 nunmehr auch im Verhältnis zu den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) anzuwenden.
Personalisten stehen somit vor der Aufgabe, die richtigen Normen anzuwenden. Mit Hilfe der folgenden Checklisten ist die Zuordnung für Sie ganz leicht!
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