Die Praxis fordert vom Wirtschaftstreuhänder vermehrt Bescheinigungsleistungen ein. Um den Unternehmen die Möglichkeiten aufzuzeigen und den Wirtschaftstreuhändern klare Richtlinien zu geben, wurden zwei Fachgutachten veröffentlicht.
Lange Zeit war es ausschließlich der Jahresabschluss, den die Unternehmen vom Wirtschaftsprüfer prüfen ließen. Für diesen Zweck wurde regelmäßig vorgesorgt: Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder trachtete laufend danach, aktuelle Fachgutachten zu erarbeiten, damit sämtliche Wirtschaftsprüfer einen gemeinsamen nationalen Leitfaden für die Prüfung von Jahresabschlüssen zur Hand haben. Orientiert hat sich der Fachsenat dabei neben den nationalen Gesetzen vor allem auch an den internationalen Prüfungsgrundsätzen.1) Damit wurde eine einheitliche Vorgehensweise in Österreich für die Wirtschaftsprüfer geschaffen. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich die geprüften Unternehmen und an finanziellen Unternehmensinformationen Interessierte auf die Qualität und Vergleichbarkeit der Prüfungen verlassen konnten.
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