Gesellschafts- und Steuerrecht

Bilanzielle Kapitalerhaltung - ein Auslaufmodell?

Mag. Josef Arminger

Ausschüttungsbegrenzungen von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union basieren auf der Kapitalrichtlinie aus dem Jahr 1976. Das in dieser Richtlinie verankerte Prinzip der bilanziellen Kapitalerhaltung verbietet Ausschüttungen an Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, die den ausgewiesenen Bilanzgewinn übersteigen. Diese Form des Gläubigerschutzes kann jedoch nur dann zielführend sein, wenn die dahinter stehenden Rechnungslegungsvorschriften ebenfalls auf demselben Grundgedanken beruhen. Dieser Beitrag zeigt Reformbestrebungen im Zusammenhang mit dem Prinzip der bilanziellen Kapitalerhaltung auf und stellt mögliche Alternativen vor. Eine kritische Betrachtung des Autors soll zu weiterführender Diskussion anregen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2012/82

25.10.2012
Heft 10/2012
Autor/in
Josef Arminger

Mag. Josef Arminger ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und Certified Public Accountant (US). Er ist seit 2009 Professor für Internationale Rechnungslegung des Studiengangs Controlling, Rechnungswesen und Finanzmanagement (CRF), Fakultät für Management in Steyr, an der FH Oberösterreich. Davor war er rund 26 Jahre Mitarbeiter der KPMG Gruppe Österreich, zuletzt Senior Manager und Mitarbeiter der Stabstelle für Rechnungslegung (Department of Professional Practice). Er ist Autor von Fachartikeln und Fachvortragender insbesondere auf dem Gebiet der internationalen Rechnungslegung. Darüber hinaus ist er Mitglied der Arbeitsgruppe "Internationale Finanzberichterstattung" des AFRAC.

Publikationen:

Co-Autor in Hassler/Kerschbaumer (Hrsg), Praxisleitfaden zur internationalen Rechnungslegung (IFRS); mehrere Publikationen in Fachzeitschriften.