Der 1. LStR-Wartungserlass 2012 liegt als Begutachtungsentwurf vor.
Bitte beachten Sie, dass dieser LStR-Wartungserlass noch nicht veröffentlicht ist. Somit sind im endgültigen LStR-Wartungserlass 2012 Änderungen gegenüber dem Entwurf nicht ausgeschlossen. Wir werden Sie dann darüber informieren.
In der folgenden Kurzinformation habe ich jene Highlights des Entwurfes ausgewählt, die für die Praxis in der Gehaltsverrechnung besonders interessant sind, und diese mit Praxisanmerkungen versehen.
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