Der IASB veröffentlichte im Juni 2011 seine Amendments zu IAS 1, die künftig eine Untergliederung des sonstigen Gesamtergebnisses in zwei Unterabschnitte, nämlich das "Sonstige Gesamtergebnis ohne spätere Reklassifizierung" und das "Sonstige Gesamtergebnis mit späterer Reklassifizierung bei Eintritt bestimmter Bedingungen" vorschreiben. Der vorliegende Beitrag untersucht die nach IAS 1 (amended 2011) in diese beiden Unterabschnitte eingeordneten Sachverhalte hinsichtlich der Entscheidungsnützlichkeit der Rechnungslegungsinformationen. Dabei zeigt sich, dass die Untergliederung im Hinblick auf die beabsichtigte Aussage der Trennung von im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Erträgen und Aufwendungen zwar formal korrekt, jedoch hinsichtlich ihres potenziellen Effektes auf das Periodenergebnis nicht ausreichend ist und somit irreführend sein kann.
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