Revision und Kontrolle

Fachgutachten zur Prüfung von Vereinen

Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 9. 7. 2012 als Fachgutachten KFS/PE 22)

(1) Durch das Vereinsgesetz 2002 (VerG) wurden in Österreich erstmals gesetzliche Bestimmungen über die Rechnungslegung von Vereinen eingeführt. Gemäß § 21 Abs 1 VerG hat das Leitungsorgan dafür zu sorgen, dass die Finanzlage des Vereins rechtzeitig und hinreichend erkennbar ist, und ein den Anforderungen des Vereins entsprechendes Rechnungswesen einzurichten, insbesondere für die laufende Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben zu sorgen. Zum Ende des Rechnungsjahrs hat das Leitungsorgan innerhalb von fünf Monaten eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht zu erstellen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RWZ 2012/88

25.10.2012
Heft 10/2012