BMF/Universität Klagenfurt
Auf Bundesebene wurde mit Beginn 2013 eine umfassende Haushaltsrechtsreform implementiert. Wesentlicher Baustein dieser Reform ist ein integriertes Veranschlagungs- und Rechnungssystem, welches als leistungsfähiges Fundament für ein an öffentlichen Zielsetzungen orientiertes Haushaltswesen gesehen werden kann. Nachfolgender Beitrag geht daher der Frage nach, in welcher Form die verschiedenen Reformbausteine auf alle staatlichen Ebenen übertragen werden können, um so die notwendige Einheitlichkeit und damit österreichweite Vergleichbarkeit von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen sicherzustellen.
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