Rechnungswesen

Die Erstellung der Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. 1. 2013

MMag. Günter Bauer, MBA, CPA, CISA

Bei der Umstellung von einem kameralen auf ein doppisches Rechnungswesen ist die erstmalige Erstellung einer Eröffnungsbilanz und damit die Erfassung aller Vermögenswerte und Schulden erforderlich. Die damit verbundene Vorgehensweise für den Bund ist in der Eröffnungsbilanzverordnung (BGBl II 2011/434) geregelt. Im Folgenden sollen nach einem kurzen Überblick über das neue Rechnungswesen des Bundes die Bewertungsregeln für die einzelnen Bilanzpositionen kurz skizziert werden.

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Artikel-Nr.
RWZ 2013/62

07.08.2013
Heft 7-8/2013
Autor/in
Günter Bauer

MMag. Günter Bauer, MBA, CPA, CISA ist Leiter der Abteilung Abschlussprüfungen, Bundesrechnungsabschluss am Rechnungshof und ist verantwortlich für die Haushaltsrechtsreform seitens des Rechnungshofes. Weiters ist er Vortragender an der Fachhochschule Kärnten und der Universität Wien im Bereich des Haushaltsrechts, Rechnungslegungs- und Steuerrecht sowie selbständiger Steuerberater.