Als Hanns-Peter Kümmerer, der neue Personalchef der Fensterproduktions GmbH, die offenen Fälle seines Vorgängers aufarbeitet, stößt er auf eine Vielzahl von Gehalts-Nachforderungen (ehemaliger) Dienstnehmer.
Über mehrere Jahre wurden aufgrund fehlerhafter Bewertung und Hinterlegung der KV-Einstufung die kollektivvertraglichen Biennalsprung-Erhöhungen nicht entsprechend gewährt. Diese Gehaltsdifferenzen sind nun - als Vergleichs- oder als Nachzahlung? - abzurechnen und auszubezahlen.
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