Themen-Special

Das Aus für die tägliche Geringfügigkeitsgrenze ab 1. 1. 2017

Florian Schrenk

Aufgrund des vom Nationalrat bereits 2015 beschlossenen Meldepflicht-Änderungsgesetzes (BGBl I 2015/79) entfällt ab dem 1. 1. 2017 die tägliche Geringfügigkeitsgrenze. Dies entlastet einige Betriebe spürbar. Aber es sind auch einige Konsequenzen zu beachten.

Dieser Beitrag informiert praxisgerecht über die aufgrund des Wegfalls der täglichen Geringfügigkeitsgrenze zu erwartenden Konsequenzen.

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Artikel-Nr.
PVP 2016/56

25.08.2016
Heft 8/2016
Autor/in
Florian Schrenk

Florian Schrenk, BA, LL.M. ist Geschäftsführer der Hitz & Schrenk OG; Lehrgangsleitung (extern) für den Lehrgang „Arbeits- und Personalrecht“ an der UWK (vormals Donau-Universität Krems); Nebenberuflich Lehrender am WIFI Wien und an der Akademie der Steuerberater:innen; Lektor an der FHWien WKW; Co-Herausgeber KomKo – Kommentierte Kollektivverträge (Linde Verlag).