Der Dienstnehmer ändert sein Beschäftigungsausmaß von Vollzeit auf Teilzeit. Die hierbei in der Praxis häufig gestellte Frage lautet: "Wie sind offene Urlaubsansprüche bei dieser Änderung des Beschäftigungsausmaßes zu behandeln?".
In dieser 2-teiligen Artikelserie informieren wir Sie praxisorientiert über
jene Grundzüge des Urlaubsrechts, die Praktiker unbedingt kennen sollten (Teil 1), undNoch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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