Unternehmensbewertung

Der Ausgabebetrag bei wechselseitigen Beteiligungen - eine Rechtsfrage!

Univ.-Prof. Dr. Sebastian Mock, LL.M. (NYU), Attorney-at-Law (New York)

Zugleich Replik zu Aschauer/Eckert, RWZ 2022/21

Die Festlegung von Ausgabebeträgen für junge Aktien bei Kapitalerhöhungen ist ein komplexes Rechtsproblem, für das der Gesetzgeber mit § 8a Abs 1 AktG scheinbar nur eine Mindestanforderung vorgesehen hat; tatsächlich ist bei der Festsetzung von Ausgabebeträgen aber eine ganze Reihe von Grundsätzen zu beachten, womit im Wesentlichen Aspekten des Schutzes der Gläubiger und der Altaktionäre Rechnung getragen werden soll.1 Die Vermessung dieses rechtlichen Rahmens stößt bei wechselseitigen und Ringbeteiligungen auf nicht unerhebliche Probleme, lassen sich Gläubiger- und Altaktionärsschutz bei diesen doch nur durch die Minderzeichnungs- bzw Mehrleistungsthese2 sicherstellen. Die vom Verfasser dazu entwickelte Berechnung wurde von Aschauer/Eckert in dieser Zeitschrift3 kürzlich kritisiert. Die vorliegende Replik geht auf diese Kritik ein und zeigt auf, dass die Anwendung der Minderzeichnungs- bzw Mehrleistungsthese aktien- und konzernrechtlich zwingend geboten ist.

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Artikel-Nr.
RWZ 2022/31

05.07.2022
Heft 6/2022
Autor/in
Sebastian Mock

Univ.-Prof. Dr. Sebastian Mock, LL.M. (NYU), Attorney-at-Law (New York) ist Universitätsprofessor am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht (Abteilung für Unternehmens- und Insolvenzrecht) an der Wirtschaftsuniversität Wien.