Zugleich Replik zu Aschauer/Eckert, RWZ 2022/21
Die Festlegung von Ausgabebeträgen für junge Aktien bei Kapitalerhöhungen ist ein komplexes Rechtsproblem, für das der Gesetzgeber mit § 8a Abs 1 AktG scheinbar nur eine Mindestanforderung vorgesehen hat; tatsächlich ist bei der Festsetzung von Ausgabebeträgen aber eine ganze Reihe von Grundsätzen zu beachten, womit im Wesentlichen Aspekten des Schutzes der Gläubiger und der Altaktionäre Rechnung getragen werden soll.1 Die Vermessung dieses rechtlichen Rahmens stößt bei wechselseitigen und Ringbeteiligungen auf nicht unerhebliche Probleme, lassen sich Gläubiger- und Altaktionärsschutz bei diesen doch nur durch die Minderzeichnungs- bzw Mehrleistungsthese2 sicherstellen. Die vom Verfasser dazu entwickelte Berechnung wurde von Aschauer/Eckert in dieser Zeitschrift3 kürzlich kritisiert. Die vorliegende Replik geht auf diese Kritik ein und zeigt auf, dass die Anwendung der Minderzeichnungs- bzw Mehrleistungsthese aktien- und konzernrechtlich zwingend geboten ist.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.