Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben sich über die letzten Jahre massiv verändert. Bereits mit der Verlautbarung der Richtlinie 2014/95/EU1 ("Non Financial Reporting Directive" [NFRD]) wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem verpflichtenden Informationsmedium für Unternehmen in der EU. Nun stehen insb mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)2" massive Veränderungen an - diese betreffen sowohl die Unternehmen als auch die Erbringer3 von Bestätigungsleistungen. Die CSRD wurde am 10. November 2022 vom EU-Parlament, EU-Rat und der EU-Kommission im EU-Parlament angenommen, am 16. Dezember im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 5. Jänner 2023 in Kraft getreten. Bis Juli 2024 ist die CSRD in nationales Recht umzusetzen und kommt für Berichtszeiträume ab 1. 1. 2024 zur Anwendung.
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