Lohnsteuer und Abgaben

Verfassungswidrige Unterhaltsbesteuerung

( EStG § 20 Abs 1 Z 1, § 33 Abs 4, § 34 Abs 7, § 57 Abs 2 ) Die Worte „und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen“ in § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988, BGBl 1988/400, sowie

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Artikel-Nr.
ARD 4882/11/1997

28.10.1997
Heft 4882/1997