Betriebswichtiges

Risikohaftung bei Unterbrechung der Heimfahrt von der Dienstverrichtung

( ABGB § 1014, VersVG § 67 ) Die Risikohaftung des Arbeitgebers für Unfallschäden an einem für die Dienstverrichtung verwendeten eigenen Kfz eines Arbeitnehmers geht auch dann nicht verloren, wenn der Arbeitnehmer die Rückfahrt von der dienstlichen Verrichtung aus privaten Gründen unterbricht.

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Artikel-Nr.
ARD 4985/19/1998

27.11.1998
Heft 4985/1998