Arbeitsrecht

Bekleidungsvorschrift im Betrieb

( AngG § 27 Z 4, ABGB § 863 ) Die beharrliche Weigerung, einer individuellen Weisung des Arbeitgebers hinsichtlich der Einhaltung des auch von dessen Kundenkreis erwarteten Bekleidungsstils im Betrieb nachzukommen, stellt auch bei Duldung der bisherigen Bekleidung des Arbeitnehmers einen Entlassungsgrund dar, gleich ob diese Duldung auf Entgegenkommen oder auf einer anderen Unternehmensphilosophie beruhte.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 5019/2/1999

13.04.1999
Heft 5019/1999