Arbeitsrecht

Frist zur Einholung einer nachträglichen Zustimmung zur Entlassung schwangerer Arbeitnehmerinnen

( MSchG § 12 Abs 4 ) Die ausnahmsweise nachträglich zulässige Zustimmung des Gerichtes zu einer Entlassung werdender Mütter ist ehebaldigst nach Ausspruch der Entlassung einzuholen.

OGH 8 Ob A 78/99z v. 18.05.1999

gerichtliche Zustimmung vor Entlassung

Bei den besonders geschützten Personengruppen (Mütter, Betriebsräte) ist der Entlassungsschutz im Wesentlichen gleich aufgebaut und es ist nunmehr seit dem In-Kraft-Treten des Arbeitsrechtlichen Begleitgesetzes zur Pensionsreform mit 1. 1. 1993, BGBl 1992/833, siehe ARD 4410/28/92 und 4426/5/93, auch bei Entlassung einer Schwangeren die gerichtliche Zustimmung zur Entlassung als Entlassungsvoraussetzung eingeführt worden. Für alle Personen, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen, sollen gleiche Regelungen gelten, soweit nicht sachliche Gründe für eine unterschiedliche Behandlung sprechen (vgl. dazu z.B. OGH 9 Ob A 145/98h v. 24. 6. 1998 = ARD 4959/1/98).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 5053/6/1999

20.08.1999
Heft 5053/1999