( Art 7 B-VG ) Gegen die Neuregelung der Familienbesteuerung, wie sie durch das so genannte Familienpaket 2000, BGBl I 1998/79, durch erhöhte Kinderabsetzbeträge und Familienbeihilfe zur Abgeltung der steuerlichen Mehrbelastung unterhaltspflichtiger Eltern vorgenommen wurde, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
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