( § 5 Abs 3 FLAG idF BGBl I 2000/142 ) Angesichts der Möglichkeit einer steuerlichen Berücksichtigung der gegenüber nicht volljährigen Kindern bestehenden Unterhaltsverpflichtung im Einkommensteuerrecht bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung des § 5 Abs 3 FLAG, die einen Anspruch auf Familienbeihilfe für sich ständig im Ausland aufhaltende Kinder ausschließt.
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