Neue Vorschriften

EU-Zinsrichtlinie: Abkommen mit den abhängigen oder assoziierten Gebieten - BGBl

Die EU-Zinsrichtlinie (RL 2003/48/EG des Rates vom 3. 6. 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen; siehe dazu zuletzt ARD 5612/18/2005) sieht zwischen den Mitgliedstaaten der EU einen automatischen Informationsaustausch hinsichtlich der Sparzinsen vor, die an Ansässige eines anderen Mitgliedstaates gezahlt werden. Österreich, Belgien und Luxemburg wurde jedoch zugestanden, während einer Übergangsperiode nur einen Quellensteuerabzug vorzunehmen.

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Artikel-Nr.
ARD 5613/1/2005

12.08.2005
Heft 5613/2005