Entlassung

Entlassung wegen tätlicher Ehrverletzung

§ 133 Abs 2 Z 2 Stmk L-DBR - Auch bei einer schon lange schwelenden Konfliktsituation zwischen einem Arbeitnehmer und vielen seiner Kollegen ist die Entlassung des Arbeitnehmers gerechtfertigt, wenn er einen Kollegen grundlos und ohne vorangehende Provokation beschimpft, ihm eine Ohrfeige versetzt und sein Verhalten dann damit rechtfertigt, der Kollege solle sich „wegen der kleinen Watsche nicht aufregen“.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 5712/15/2006

19.09.2006
Heft 5712/2006