Lohnsteuer und Abgaben

Qualifizierte Kapitalbeteiligung bei Wegzug nach England

BMF 31. 10. 2011, BMF-010221/1433-IV/4/2011, EAS 3242

Das DBA-Großbritannien sieht für Fälle eines Wegzugs nach Großbritannien in Art 13 Abs 5 eine zeitliche Verzögerung des Verlusts des Besteuerungsrechts Österreichs vor. Denn nach dieser Bestimmung geht bei einem Wegzug nach Großbritannien das österreichische Besteuerungsrecht erst nach Ablauf von 3 Jahren verloren, falls Großbritannien den Veräußerungsgewinn nicht besteuern sollte.

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Artikel-Nr.
ARD 6201/6/2012

20.01.2012
Heft 6201/2012