Aus den Behörden / Finanzministerium

BMF: Arbeitgeber bei internationaler Personalüberlassung

OECD-MA: Art 15

Nach der neueren Rechtsprechung des VwGH ist der Begriff "Arbeitgeber" in der 183-Tage-Klausel von Doppelbesteuerungsabkommen (Art 15 Abs 2 OECD-Musterabkommen) im Sinne eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen (vgl ARD 6340/11/2013). Dadurch ergeben sich Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen, auf die das BMF mit dem vorliegenden Erlass näher eingeht. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.

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Artikel-Nr.
ARD 6404/17/2014

03.07.2014
Heft 6404/2014