Glosse zu EuGH 10. 9. 2015, C-266/14, Tyco
Der EuGH beurteilt die Fahrten von Außendienstmitarbeitern zwischen Kunden und Wohnort als Arbeitszeit iSd RL 2003/88. Sie sind damit zwingend bei der Berechnung der Höchstarbeitszeitgrenzen zu berücksichtigen. Ungeklärt sind die entgeltrechtlichen Konsequenzen und die Beurteilung "passiver Reisezeiten" nach österreichischem Recht.
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