Thema - Arbeitsrecht

Reisezeit als Arbeitszeit - Änderungen durch EuGH-Rechtsprechung?

Dr. Katharina Körber-Risak / Mag. Tamar Guiragossian

Glosse zu EuGH 10. 9. 2015, C-266/14, Tyco

Der EuGH beurteilt die Fahrten von Außendienstmitarbeitern zwischen Kunden und Wohnort als Arbeitszeit iSd RL 2003/88. Sie sind damit zwingend bei der Berechnung der Höchstarbeitszeitgrenzen zu berücksichtigen. Ungeklärt sind die entgeltrechtlichen Konsequenzen und die Beurteilung "passiver Reisezeiten" nach österreichischem Recht.

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Artikel-Nr.
ARD 6466/4/2015

24.09.2015
Heft 6466/2015
Autor/in
Katharina Körber-Risak

RA Dr. Katharina Körber-Risak ist Anwältin und Eigentümerin der KÖRBER-RISAK Rechtsanwalts GmbH. Sie berät große und mittelständische, öffentlichkeitsnahe und private Unternehmen sowie Manager in allen Bereichen des Arbeitsrechts mit Schwerpunkt auf Arbeitszeitrecht, kollektives Arbeitsrecht, Antidiskriminierungsrecht, LSD-BG, Datenschutz und Arbeitsrecht für Gesundheitsbetriebe. Sie sammelte in den letzten 14 Jahren sehr viel akademische und praktische Erfahrung durch ihre Tätigkeit als Universitätsassistentin am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien bis zur Partnerin einer großen Wirtschaftskanzlei.

Publikationen (Auswahl):

Die Gleichbehandlungspflichten im Arbeitsrecht, in Mazal/Risak, Das Arbeitsrecht (ab der 8. Lieferung 2006); Betriebsvereinbarungen über Arbeitskräfteüberlassung, RdW 2008, 592; Die Betriebsvereinbarung vor der Schlichtungsstelle (Hrsg, gemeinsam mit Christoph Wolf, 2009); KA-AZG neu: Grundsatzfragen der Dienstplangestaltung für Ärzte in Krankenanstalten, ecolex 2015, 313.

Tamar Guiragossian

Mag. Tamar Guiragossian, BA ist als Rechtsanwaltsanwärterin für die Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte OG im Arbeits- und Sozialrecht tätig.