Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden sollen (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 - SVÄG 2016)
Ministerialentwurf 27. 10. 2016, 260/ME NR 25. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll ein Großteil der von der Bundesregierung am 1. 3. 2016 beschlossenen Maßnahmen unter dem Titel "Reformpfad Pensionen" umgesetzt werden. Die Änderungen sollen mit 1. 1. 2017 in Kraft treten.
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