Neue Vorschriften / Sozialversicherungsrecht

SV-Beiträge: Geringfügige, Aushilfen - Ministerialentwurf

Bearbeiterinnen: Bettina Sabara / Barbara Tuma

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden soll

Ministerialentwurf 27. 10. 2016, 259/ME NR 25. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Der vorliegende Gesetzesentwurf des BMASK enthält folgende Regelungen:

Für Vollversicherte, die in einem oder mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen stehen, soll der Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung für Arbeiter und Angestellte vereinheitlicht werden (Pauschalbeitrag somit insg 14,12 %; § 53a Abs 3 zweiter Satz, § 53a Abs 3 lit a ASVG);

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Artikel-Nr.
ARD 6522/14/2016

04.11.2016
Heft 6522/2016