Neue Vorschriften / Arbeitsrecht

Sozialversicherung: Zuordnung mit Bindungswirkung - ME

Bearbeiter: Manfred Lindmayr / Barbara Tuma

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden sollen (Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz - SV-ZG)

Ministerialentwurf 7. 3. 2017, 297/ME NR 25. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Das Gesetzesvorhaben dient der Schaffung von Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Künftig soll bereits bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch bestimmte Personengruppen (dh bei Anmeldung zur Pflichtversicherung) mittels Fragebogen geprüft werden, ob eine Pflichtversicherung nach ASVG oder nach GSVG bzw BSVG vorliegt (Vorabprüfung; § 412d ASVG neu). Betroffen sind neue Selbständige nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG, bestimmte Betreiber freier Gewerbe (die von den KrV-Trägern und der SVA noch einvernehmlich bestimmt werden müssen) und Ausübende bäuerlicher Nebentätigkeiten.

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Artikel-Nr.
ARD 6541/18/2017

23.03.2017
Heft 6541/2017