Neue Vorschriften / Steuerrecht

Neue gesetzliche Grundlage für Wohnbauförderungsbeitrag - IA

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Initiativantrag 29. 6. 2017 2269/A
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Bundesgesetz, mit dem das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018 erlassen und das Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages, das Einkommensteuergesetz 1988 sowie das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sollen

Der Wohnbauförderungsbeitrag wurde mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 mit Wirkung vom 1. 1. 2018 zu einer ausschließlichen Landesabgabe mit voller Autonomie für die Länder hinsichtlich des Tarifs umgewandelt (siehe bereits ARD 6539/3/2017). Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, wurde analog zu den vergleichbaren Vorbehalten der Gesetzgebungskompetenz des Bundes bei der Grundsteuer, der Kommunalsteuer und der Feuerschutzsteuer dem Bundesgesetzgeber beim Wohnbauförderungsbeitrag die Gesetzgebungskompetenz vorbehalten. Die Landesgesetzgeber können aber die Höhe des Tarifs festlegen, und zwar ohne bundesgesetzliche Vorgabe einer Ober- oder Untergrenze.

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Artikel-Nr.
ARD 6561/15/2017

18.08.2017
Heft 6561/2017