Thema - Arbeitsrecht

Strafexzess bei Formaldelikten gemäß AVRAG bzw LSD-BG auf dem Prüfstand vor dem EuGH

Dr. Maria Škof

Im Verwaltungsstrafrecht gilt grundsätzlich das Kumulationsprinzip: Bei einem Zusammentreffen von mehreren Verwaltungsübertretungen ist jede gesetzwidrige Einzelhandlung, durch die der Straftatbestand verwirklicht wird, gesondert zu bestrafen. Im Anwendungsbereich des LSD-BG hat dies zur Folge, dass Formaldelikte, wie eine vergessene Meldung einer Entsendung oder Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich oder das Nichtbereithalten von Lohnunterlagen, bei einer größeren Anzahl von betroffenen Arbeitskräften zu einer hohen Gesamtstrafe führen können. Anlässlich eines Verfahrens, in dem über Beschäftiger und Überlasser wegen fehlender Lohnunterlagen Verwaltungsstrafen von insgesamt € 23,271.000,- verhängt wurden, traten beim Landesverwaltungsgericht Steiermark Zweifel auf, ob die Anwendung des Kumulationsprinzips bei Verstößen gegen formale Verpflichtungen bei grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen gegen das Unionsrecht verstößt.1 Im Folgenden werden die Grundaussagen des Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH dargestellt.

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Artikel-Nr.
ARD 6610/4/2018

09.08.2018
Heft 6610/2018
Autor/in
Maria Škof

Dr. Maria Škof ist Rechtsanwältin in Österreich und Slowenien, Partnerin der Sozietät Grilc-Vouk-Škof und Lehrende an der FH Villach. Sie beschäftigt sich seit 2004 mit Fragen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen.