NÖDIS Nr 11/ August 2018
Die wichtigsten veränderlichen Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2019 werden voraussichtlich betragen:
Grenzbeträge für geringeren Arbeitslosenversicherungsbeitrag:
Ab 2019 beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Entgelt) voraussichtlich:
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