In aller Kürze

Pauschalierter Aufwandersatz im ASG-Verfahren

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Der Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen beträgt ab 1. 1. 2019 für das Verfahren 1. Instanz € 300,- bzw € 510,- und für das Berufungsverfahren € 510,- (Aufwandersatzverordnung, BGBl II 2018/351). Auf Verfahrensabschnitte, die vor dem 1. 1. 2019 abgeschlossen wurden, ist weiterhin die Aufwandersatzverordnung BGBl II 2018/18, ARD 6585/1/2018, anzuwenden.

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Artikel-Nr.
ARD 6631/2/2019

10.01.2019
Heft 6631/2019